Rechtsprechung
OLG Rostock, 05.04.2004 - 7 U 136/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Gebäudeteilen, die nicht wesentlicher Bestandteil eines herausverlangten Grundstücks sind, bei der Wertbestimmung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 522 Abs. 1
Wert des Beschwerdegegenstandes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 20.06.2003 - 9 O 324/02
- OLG Rostock, 05.04.2004 - 7 U 136/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.12.2000 - V ZR 335/99
Berücksichtigung des Gebäudewerts bei Streitwertbemessung für Ansprüche nach dem …
Auszug aus OLG Rostock, 05.04.2004 - 7 U 136/03
Gebäude(teile), die nicht wesentlicher Bestandteil des herausverlangten Grundstücks sind, müssen bei der Wertbestimmung nach der Rechtsprechung des BGH (MDR 2001, 292 = VIZ 2001, 163) außer Betracht bleiben. - BGH, 20.09.1983 - VI ZR 111/82
Rechtsmittelbeschwer bei unbezifferten Schmerzensgeldantrag
Auszug aus OLG Rostock, 05.04.2004 - 7 U 136/03
Bei der Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes zählen neue Ansprüche, die vor dem Berufungsgericht im Wege der Klageerweiterung geltend gemacht werden, nicht mit (vgl. Zöller ZPO, 24. Aufl., Rn. 13 und BGH VersR 1983, 1160).